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Wie können Sie vorsorgen?
Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln.Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
- alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden,
- ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Sprechen Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hält für Sie einen Ratgeber bei Trauerfällen bereit, der u.a. Auskunft gibt über: Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten Bestatter folgende Alternativen an:
- eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung
- Bestattungspakete in verschiedenen Ausführungen
- die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Quelle: Bundesverband deutscher Bestatter